Gastspielordnung

Tennis

SC Germania List Hannover
Gastspielordnung
§ 1
Gäste dürfen nur mit einem aktiven Mitglied des SC Germania List spielen,
unter Anerkennung der Platz- und Spielordnung und freier Kapazitäten.
Die Gastgebühr beträgt für Erwachsene € 7,00 und für minderjährige Gastspieler € 3,50. 
Verantwortlich für die Bezahlung der Gastgebühr ist der Gastgeber, also das Vereinsmitglied
des SC Germania List.
§ 2
Gäste dürfen maximal dreimal in der Saison auf der Anlage spielen.
§ 3
Ausgetretene/ehemalige Mitglieder dürfen nicht als Gäste spielen.
Ausgenommen sind ausgetretene/ehemalige Mitglieder, die aus persönlichen oder
beruflichen Gründen mehr als 20 km von der Tennisanlage verzogen sind und aus diesen
Gründen nur gelegentlich in der Lage sind, mit Mitgliedern zu spielen. § 2 gilt auch für diese
ehemaligen Mitglieder.
§ 4
Die Bezahlung muss vor Spielbeginn durch Einwerfen des Geldes unter Angabe des
Namens des Gastgebers und des Gastes durch Einwerfen des Geldes in einem Umschlag in den Briefkasten der Geschäftsstelle (auf der Terasse), beim Clubwirt, Platzwart oder einem Mitglied des Tennisausschusses erfolgen.
Gastspieler müssen in der zentralen Platzbelegungstabelle namentlich erfasst werden.
§ 5
Mitglieder, die ohne vorherige Entrichtung der Gastgebühr beim Tennisspielen mit
Nichtmitgliedern angetroffen werden, sind zur Zahlung der doppelten Gastgebühr
verpflichtet. Fremde Personen, die nicht als Gastspieler angemeldet wurden, werden des Platzes
verwiesen und erhalten Hausverbot.
§ 6
Auch passive Mitglieder können zu den vorgenannten Bedingungen spielen.
§ 7
Anordnungen des Vorstandes oder des Platzwartes sind zu befolgen.
Über Ausnahmen entscheidet der Tennisausschuss.

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