Einladung zur Mitgliederversammlung 2019

Die Mitgliederversammlung 2019 findet am Freitag 03. Mai 2019 ab 19:00 Uhr im Clubhaus, Schneckenburgerstr. 22G statt.

Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Gedenken der in 2018 verstorbenen Mitglieder
4. Ehrungen
5. Bericht des Vorstands
6. Kassenbericht des Vorstands
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Entlastung des Vorstands für 2018
9. Antrag und Beschlussfassung zur Änderung der Satzung (§26
Datenverarbeitung im Verein, n. s. Begründung)
10. Antrag den Inhabern der Vereins- und Organämter für Ihre Tätigkeit
eine Vergütung in Höhe der gültigen Ehrenamtspauschale zu zahlen
(§27 Vergütungen / Aufwandsentschädigungen für die Vereinstätigkeit)
11. Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2019 und Festsetzung
von Mitgliedsbeiträgen, Umlagen und Arbeitsdiensten
12. Wahl
des 1. Vorsitzenden
der 1. Kassiererin
der 2. Kassiererin
eines Kassenprüfers
13. Bestätigung der zwischenzeitlich gewählten Abteilungs- und Jugend-
Obleute
14. Anträge
15. Verschiedenes

Alle Vereinsmitglieder sind herzlich zur Mitgliederversammlung eingeladen.

gez. Ernst Klaus
1. Vorsitzender von SC Germania List von 1900 e.V.

Begründung zum Antrag auf Änderung der Vereinssatzung

Wie bereits auf der letzten Mitgliederversammlung in 2018 erörtert, besteht die Verpflichtung den §26, der in unserem Verein die Datenverarbeitung regelt, gemäß den Vorgaben der EU- Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) anzupassen. Der Stadtsport- und Landesportbund haben für die angeschlossenen Sportvereine einen entsprechenden Vorschlag für die Vereinsatzungen erarbeitet. Der Vorstand des SC Germania List von 1900 e.V. stellt den Antrag, den zurzeit gültigen §26 durch den u. a. neuen §26 zu ersetzen und bittet die Mitglieder, in der Mitgliederversammlung am 03. Mai 2019 diesen zu beschließen.

§26 Datenverarbeitung im Verein

1. Der Verein darf die personenbezogenen Daten über persönliche und
sachliche Verhältnisse der Mitglieder zur Erfüllung der Zwecke und
Aufgaben des Vereins unter Beachtung der Vorgaben der EU-
Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdaten-
schutzgesetz BDSG verarbeiten.
2. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen
Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die
folgenden Rechte: – das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, – das
Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, – das Recht auf Löschung
nach Artikel 17 DS-GVO, – das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
nach Artikel 18 DS-GVO, – das Recht auf Datenübertragbarkeit nach
Artikel 20 DS-GVO, – das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO und
– Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-
GVO.
3. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein
Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen
als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu
verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst
zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben
genannten Personen aus dem Verein hinaus.
4. Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-
Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der
geschäftsführende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.

gez. Ernst Klaus
1. Vorsitzender von SC Germania List von 1900 e.V.

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